MWST-Sätze 2026 Schweiz: Kurzleitfaden für KMU
MWST-Sätze 2026 Schweiz: 8,1% Normalsatz, 2,6% reduzierter Satz, 3,8% Beherbergung. Kurzleitfaden für KMU mit Terminen, Beispielen und umfassenden FAQ.

MWST-Sätze 2026 Schweiz: Kurzleitfaden für KMU
Das Wichtigste in 3 Punkten:
- In der Schweiz gelten 2026 drei MWST-Sätze: 8,1% (Normalsatz), 2,6% (reduzierter Satz) und 3,8% (Beherbergung). Sie sind seit dem 01.01.2024 unverändert.
- Der Normalsatz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der reduzierte Satz gilt für Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen. Der Sondersatz betrifft ausschliesslich Beherbergungsleistungen.
- Seit dem 31. Mai 2026 ist das Portal «MWST easy» der ESTV deaktiviert. Alle KMU müssen ihre Abrechnung über «MWST-Abrechnung pro» mit AGOV-Authentifizierung einreichen.
Die MWST-Sätze 2026 in der Schweiz bleiben gegenüber den am 1. Januar 2024 eingeführten Sätzen unverändert: Normalsatz von 8,1%, reduzierter Satz von 2,6% und Sondersatz für Beherbergung von 3,8% (Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, ESTV). Dieser Kurzleitfaden fasst zusammen, wann welcher Satz gilt und welche praktischen Änderungen Ihr KMU kennen sollte.
Welche MWST-Sätze gelten 2026 in der Schweiz?
Die Schweiz wendet drei unterschiedliche MWST-Sätze an. Hier die Übersicht für 2026:
| Satz | Prozentsatz | Gültig seit | Anwendungsbeispiele |
|---|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1% | 01.01.2024 | Dienstleistungen, Elektronik, Kleidung, Beratung |
| Reduzierter Satz | 2,6% | 01.01.2024 | Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen |
| Beherbergung | 3,8% | 01.01.2024 | Hotelübernachtungen (mit oder ohne Frühstück) |
Zur Erinnerung: Die früheren Sätze (vor 2024) betrugen 7,7%, 2,5% und 3,7%. Wenn Sie noch Rechnungen oder Gutschriften aus der Zeit vor dem 01.01.2024 bearbeiten, gelten diese alten Sätze weiterhin für Leistungen, die vor diesem Datum erbracht wurden.
Wann gilt der Normalsatz von 8,1%?
Der Normalsatz von 8,1% ist der Standardsatz. Er gilt für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen, für die keine besondere Ermässigung oder Steuerbefreiung vorgesehen ist.
Für ein KMU in der Westschweiz umfasst dies konkret:
- Beratungs-, Ingenieur- oder Architekturleistungen
- Den Verkauf von Material, Ausrüstung oder Software
- Bau- und Renovationsarbeiten
- Marketing-, Design- und Kommunikationsdienstleistungen
- Die Verpflegung vor Ort (im Restaurant servierte Speisen und Getränke)
Wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt, ist die MWST-Pflicht obligatorisch, und dieser Satz gilt standardmässig für Ihre Rechnungen.
Wann gilt der reduzierte Satz von 2,6%?
Der reduzierte Satz von 2,6% gilt für Güter des täglichen Bedarfs und kulturelle Produkte. Die vollständige Liste findet sich in Art. 25 Abs. 2 MWSTG, zusammengefasst sind dies:
- Lebensmittel — Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke (Verkauf zum Mitnehmen, nicht Konsum vor Ort)
- Medikamente — im Sinne des Heilmittelgesetzes
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften — gedruckt und elektronisch
- Wasser in Leitungen
- Saatgut, lebende Pflanzen, Schnittblumen
- Tierfutter, Düngemittel
Beachten Sie die klassische Unterscheidung: Ein Sandwich zum Mitnehmen wird mit 2,6% besteuert. Dasselbe Sandwich, das vor Ort in Ihrem Restaurant konsumiert wird, wird mit 8,1% besteuert.
Wann gilt der Beherbergungssatz von 3,8%?
Der Sondersatz von 3,8% ist Beherbergungsleistungen vorbehalten: Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Gästezimmern, auf Campingplätzen oder in vergleichbaren Unterkünften. Auch das im Übernachtungspreis enthaltene Frühstück unterliegt diesem Satz.
Separat verrechnete Zusatzleistungen (Spa, Minibar, Parkplatz) unterliegen hingegen dem Normalsatz von 8,1%.
Was sich im Mai 2026 ändert: das Ende von MWST easy
Die Sätze ändern sich 2026 nicht, die Art der Abrechnung hingegen schon. Seit dem 31. Mai 2026 ist das vereinfachte Portal «MWST easy» der ESTV endgültig deaktiviert. Alle mehrwertsteuerpflichtigen KMU müssen nun das Portal «MWST-Abrechnung pro» nutzen, das eine Authentifizierung über AGOV (das digitale Identitätssystem des Bundes) verlangt.
Was dies für Ihr KMU bedeutet:
- Ein AGOV-Konto erstellen, falls noch nicht geschehen — der Vorgang dauert mit einem Schweizer Ausweisdokument oder einem Aufenthaltstitel etwa 10 Minuten.
- Ihre MWST-Nummer mit Ihrem AGOV-Profil verknüpfen, und zwar im Portal der ESTV.
- Ihren Abrechnungsprozess anpassen — das Eingabeformat und die Formularfelder unterscheiden sich leicht vom bisherigen MWST easy.
Eine ausführliche Anleitung zu dieser Umstellung finden Sie in unserem Artikel MWST 2026 in der Schweiz: Was sich mit dem Ende von MWST easy ändert.
Häufig gestellte Fragen
Ändern sich die MWST-Sätze 2026?
Nein. Die drei seit dem 01.01.2024 geltenden Sätze bleiben 2026 unverändert: 8,1% (Normalsatz), 2,6% (reduzierter Satz) und 3,8% (Beherbergung). Die ESTV hat für diesen Zeitraum keine Änderung angekündigt.
Ab welchem Umsatz ist ein KMU mehrwertsteuerpflichtig?
Die Steuerpflicht ist obligatorisch, sobald der Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle ist eine freiwillige Unterstellung weiterhin möglich und kann sich für den Vorsteuerabzug lohnen.
Bis wann muss die vierteljährliche MWST-Abrechnung 2026 eingereicht werden?
Die vierteljährliche Abrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende eingereicht werden. Für das 2. Quartal 2026 ist die Frist der 29. August 2026. Bei Verspätung fällt ein Verzugszins von 4% pro Jahr an.
Welche MWST-Fehler kommen bei KMU am häufigsten vor?
Die drei häufigsten Fehler bei einer ESTV-Kontrolle sind: (1) eine falsche Abgrenzung zwischen zwei Perioden, (2) die Anwendung des falschen Satzes (reduziert statt normal oder umgekehrt) und (3) das Vergessen der Deklaration von Leistungen aus dem Ausland (Bezugsteuer). Unser Leitfaden 10 MWST-Fehler, die teuer werden, erläutert jeden davon im Detail.
Ist MWST easy 2026 noch verfügbar?
Nein. Der Dienst «MWST easy» wurde am 31. Mai 2026 deaktiviert. KMU müssen das Portal «MWST-Abrechnung pro» mit AGOV-Authentifizierung nutzen. Die praktischen Schritte finden Sie in unserem Artikel zur Umstellung.
Wird ein Sandwich zum Mitnehmen mit 2,6% oder mit 8,1% besteuert?
Ein Sandwich, das zum Mitnehmen verkauft wird, unterliegt dem reduzierten Satz von 2,6%. Dasselbe Sandwich, das vor Ort konsumiert wird (in einem Restaurant, einer Cafeteria oder einem Verpflegungsbereich), unterliegt dem Normalsatz von 8,1%. Entscheidend ist der Ort des Konsums, nicht das Produkt selbst.
Vertiefende Informationen zur vollständigen MWST-Abrechnung — effektive Methode, Saldosteuersatzmethode, internationale Sonderfälle — finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden zur MWST-Abrechnung Schweiz 2026.
Letzte Aktualisierung: 05. Juni 2026
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